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Jahreshauptversammlung

27. 12. 2023

Hallo liebe Freunde unserer Fördervereins Jossatal Kids e. V.

 

Ein herausforderndes Jahr geht zu Ende. U. a. hat sich die Personalsituation in unserer Betreuung verändert. Darüber hinaus gab es in der Herbst- und Winterzeit krankheitsbedingte Ausfälle. Trotz dieser widrigen Umstände ist kein einziger Tag in der Betreuung ausgefallen. Ein Verdienst unseres hoch motivierten und Kids-orientierten Teams 😊

 

Auch das Kinderturnen fand immer statt. Außer Umstände von „höherer Gewalt“ ( z. B. Mitteilung am Freitag vom MKK, dass ab Montag die Turnhalle geschlossen ist ) haben uns überrascht. Auch ein herzliches Danke an unser Kinderturnteam für dieses außergewöhnliche Engagement 😊

 

Das Jahr 2024 bringt große Veränderungen mit sich. Die Schulleitung wird den Pakt für den Ganztag nach den Sommerferien 2024 einführen. Das führt – nach heutigem Stand – zum Einstellen unseres Angebotes der Betreuten Grundschule.

 

Ihr seid herzlich eingeladen, die Zukunft unseres Vereins aktiv mitzugestalten.

  • Was bringt der Pakt für den Ganztag für Veränderungen?

  • Welche Chancen bietet die verabschiedete Satzung? 

  • Welche neuen Angebote sollte der Vorstand auf den Weg bringen?

  • Welcher Vorstand (Neuwahlen) darf diese Entscheidungen auf den Weg bringen?

 

All diese Themen möchten wir mit Euch auf unserer nächsten Jahreshauptversammlung mit Euch erörtern.

 

  • Termin:  Donnerstag, 18. Januar 2024 um 19.00 Uhr

  • Ort: Familienzentrum in der Orber Gasse in Oberndorf

 

Die Agenda:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorstand

  2. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung

  3. Bericht des Vorstandsteams

  4. Bericht der Kassenprüfer

  5. Entlastung des Vorstandes

  6. Vorstellung des Satzungsentwurfs

  7. Beschlussfassung neue Satzung

  8. Neuwahlen des gesamten Vorstandes

  9. Wahl der Kassenprüfer

  10. Ideensammlung für neue Projekte des Vereins ab Sommer 2024

  11. Sonstiges

 

Nachfolgen noch die geplanten Änderungen in der Satzung gegenüber der letzten verabschiedeten Satzung unserer letzten Jahreshauptversammlung. Es sollen nur zwei Paragrafen modifiziert werden.  Den gesamten Satzungsentwurf findet ihr im Download.

Die rot markierten Texte sollen gestrichen werden (aufgrund des einzuführenden Pakts für den Ganztag).

Der blau markierte Text soll neu aufgenommen werden. Das ist eine Vorgabe des Amtsgerichts für die gewünschte Eintragung im Vereinsregister.

 

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der allumfassenden Entwicklung der Gemeinde Jossgrund. Der Satzungszweck wird beispielhaft insbesondere erreicht durch:

    1. das Angebot von Erziehung, Volks- und Berufsbildungsangeboten, Bildungs- und Betreuungsangebote vor und nach der offiziellen Schulzeit (Stundentafel) 

    2. ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot an schulfreien Tagen streichen

    3. ergänzende Angebote, die die kulturelle, soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung der Kinder fördern

    4. Planung, Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Steigerung der Attraktivität von Jossgrund dienen (Zukunft der Kinder, u. a.  Infrastruktur, Klima-, Natur- und Landschaftsschutz)

  2. Zur Umsetzung der Zwecke des Vereins sind Mittel zur Finanzierung notwendig. Die Beschaffung kann durch Beiträge, Umlagen, Zuschüsse, Spenden und sonstige Zuwendungen erfolgen. 

  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder – Ausnahme: angestellte Betreuer, Büromitarbeiter, Reinigungskräfte,     u. Ä. - erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  4. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

§ 8 Vorstand

  1. Vorstandsmitglieder können nur natürliche, volljährige Personen sein.

  2. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 5 Vorstandsmitgliedern. Der 1. Vorstand ist zuerst zu wählen. Danach der 2. Vorstand. 

  3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorstand. Der 1. Und der 2. Vorstand können den Verein einzeln vertreten. 

  4. Der Vorstand kann mit Beisitzern erweitert werden. Die Berufung der Beisitzer erfolgt durch den Vorstand. Die Beisitzer haben kein Stimmrecht bei Vorstandsentscheidungen.

  5. Die Aufgabenverteilung im Vorstand soll in einer Geschäftsordnung (z. B. Aufgaben, Kompetenzen, …) geregelt werden. Die Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Und folgende bleiben wie gehe in der Satzung beschrieben. (siehe Anlage)

 

Im Namen des gesamten Teams der Jossatal Kids danke ich Euch für das uns geschenkte Vertrauen.

 

Euch und Euren Lieben wünschen wir eine gesegnete Weihnachtszeit und eine gesunde – und hoffentlich bald wieder friedvollere – Zukunft.

Herzliche Grüße

Helmut

Vorab schon Fragen? Die beantworte ich gerne per Mail oder per Telefon 06059 1282

 

Bild zur Meldung: Jahreshauptversammlung